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Industriegasse 1

8311 Markt Hartmannsdorf

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Zaunpreise gelten für den lfm. Zaun. Sofern nichts anderes vereinbart, wird grundsätzlich der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis berechnet. Alle Preise verstehen sich frei LKW, verladen ab Lagerplatz Markt Hartmannsdorf. Die MwSt. wird gesondert berechnet, wenn nicht ausführlich in der Preisliste enthalten. Lieferungsmöglichkeit bleibt stets vorbehalten.

  2. Maßdifferenzen plus – minus 10 % ebenso Farbabweichungen gegenüber den Standartmustern sind unvermeidbar, wir behalten uns diese ausdrücklich vor.

  3. Lieferzeitangaben werden nach bestem Ermessen, jedoch unverbindlich gemacht. Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Der Besteller ist auch bei verspäteter Lieferung zu Abnahme verpflichtet.

  4. Erfolgt der Versand durch uns, so erfolgt er stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transportschäden sind sofort beim Transportunternehmen zur Prüfung anzumelden, wobei die für solche Fälle vorgesehene Verhandlungsniederschrift aufzunehmen ist.

  5. Beanstandungen über fehlende Mengen sind unmittelbar beim Empfang der Ware, Mängelrügen mit einer Ausschussfrist von 3 Tagen nach Empfangsdatum, in jedem Fall aber vor Verarbeitung der Lieferung, schriftlich an uns zu richten und zu begründen, andernfalls gilt die Ware als abgenommen und wir sind berechtigt, alle Gewährleistungsansprüche als unbegründet abzulehnen. Auch im Falle der Beanstandung hat der Käufer die Ware abzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Für nachweisbar mangelhafte gelieferte Ware wird baldmöglichst nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Wertminderung geleistet. Weitere Gewährleistungsansprüche des Käufers aus mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ebenfalls ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Einbaukosten und sonstige Kosten des Käufers. In jedem Fall geht die Haltung nicht über die Bestimmungen der VOB, neueste Ausgabe, hinaus. Sofern Schadenersatz geleistet wird, in dem Höchstbetrag der Lieferwert.

  6. Zahlung hat 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen. Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Beträge unter 100,00 EURO nur gegen Barkasse. Bei Zahlungsverzug fällt jeder bewilligte Nachlass und Rabatt weg. Bei Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung sind wir weiteres berechtigt, alle Außenstände sofort geltend zu machen. Bei laufenden Lieferungen sind wir berechtigt, die Weiterlieferung einzustellen, wenn auch nur eine Rechnung nicht innerhalb der 30 Tagefrist gezahlt ist. Es bedarf keiner Inverzugsetzung. Bei Versand per Frachtgut berechnen wir 2 % für Verpackung.

  7. Für den Fall der „Höheren Gewalt“ sind wir von der Verpflichtung der Lieferung für die Dauer der Behinderung befreit und zu Nachlieferung nicht verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten auch Streik oder Aussperrung sowohl im eigenen als auch in dem für die Rohstofflieferung in Betracht kommenden Werk, Beförderungsschwierigkeiten und alle Umstände, durch die die Herstellung der Ware durch uns beschränkt, erschwert, unmöglich gemacht oder die Beseitigung dieses Hindernisses anormale Kosten erfordert. Schadenersatz wegen verzögerter Lieferung wird in keinem Fall geleistet. Werden zwischen Bestellung und Lieferung die Lähne erhöht oder werden die Einkaufspreise für die Rohware erhöht, so sind wir in jedem Fall berechtigt, diese Erhöhung auf die vereinbarten Preise umzulegen. Wir sind auch berechtigt, im Falle des Abs. I und II vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn eine Teillieferung bereits erfolgt ist. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

  8. Jede von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung gleich welcher Art ohne Rücksicht auf die Fälligkeit unser Eigentum. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiter zu veräußern oder für ihn zu verarbeiten. Vor erfolgter Zahlung unseres gesamten Guthabens darf der Käufer keine von uns gelieferte Ware an einen Dritten verpfänden oder sicherheitshalber übereignen. Solange die Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist. Alle Forderungen an Abnehmer unseres Käufers, die aus der Weiterveräußerung, gegeben falls auch der Verarbeitung der von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware herrühren, gelten in der Höhe der uns noch zustehenden Kaufpreisforderung mit dem Abschluss der Weiterveräußerungsvertrages als an uns abgetreten, jedoch bleibt der Käufer bis auf Widerruf als unser Treuhänder zur Erziehung im eigenen Namen berechtigt und verpflichtet, ebenso zum Erwerb von Sicherungen für unsere Forderung. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Schuldner der betreffenden Forderung anzuzeigen und diese von der Abtretung der Forderung in Kenntnis zu setzten. Der von uns bezüglich unserer Lieferung gemachte Eigentumsvorbehalt geht auch dann nicht unter, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen ist. Im Falle der Zahlungseinstellung sind wir berechtigt, die im § 46 KO angeführten Rechte auf Aussonderung bzw. auf Abtretung des Rechtes auf die Gegenleistung geltend zu machen. Vom Augenblick des Verzugs- oder Zahlungseinstellung darf der Käufer über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht mehr verfügen und ist verpflichtet, sie auf unserem Verlangen frachtfrei zurückzuschicken.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Weiz.

  10. Unsere Angebote sind freibleibend.

  11. Technische Änderungen oder Verbesserungen der Ware bleiben uns vorbehalten.

  12. Wir sind berechtigt, die Aufträge ganz oder teilweise weiterzugeben und von anderen Firmen ausführen zu lassen.

  13. Sollten Teile der Bedingungen nicht dem Gesetz entsprechen, so bleiben die anderen Bedingungen jedoch bestehen.

  14. Personenbezogenen Daten werden lt. Datenschutzgrundverordnung DSGVO verarbeitet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben, bis zum Ablauf anwendbarer gesetzlicher Verjährungs- und Aufbewahrungsfirsten, darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten gespeichert.